- Wir setzen uns für Transparenz und Nachhaltigkeit der Einnahmen, Ausgaben und Investitionen ein.
- Langfristige, solide und wirtschaftliche Haushaltsplanungen sind im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger.
- Wir werden die allgemeinen Haushaltsgrundsätze beachten.
- Börger muss seine Finanzhoheit behalten. Dafür setzen wir uns ein.
- Eine zeitnahe Aufstellung der Haushaltsplanung ist Grundvoraussetzung für das rechtssichere Verwaltungshandeln.
- Weiterhin lehnen wir eine Erhöhung der Kreisumlage ab.
- Der Kreis muss sich darüber hinaus verstärkt in die Finanzierung der Kindertagesstätten einbringen.
1.1. Haushaltskonsolidierung
Die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde Börger ist zum Jahresende 2020 auf 1.351,00 € pro Kopf gestiegen und wurde damit im Vergleich zum Landesdurchschnitt um 699,7 % überschritten. Vor dem Hintergrund dieser bedenklichen Schuldenentwicklung sieht auch die Kommunalaufsicht des Landkreises Emsland eine weitere Neuverschuldung als sehr problematisch an. Dieses hat natürlich auch gravierende Auswirkungen auf die Haushalte der kommenden Jahre. Durch die hohe Tilgungslast der Gemeinde Börger wird der Handlungsspielraum zunehmend eingeschränkt. Es ist wichtig die weitere Entwicklung der Schulden im Auge zu behalten, um auch zukünftigen Generationen einen finanziellen Spielraum für Investitionen zu erhalten.
Hier einige Bemerkungen zum aktuellen Haushaltsplan 2021:
In dem vom 16.06.2021 beschlossenen Haushaltsplan 2021 konnte endlich wieder ein tragfähiger Haushalt verabschiedet werden, bei dem nicht die Tilgung der Kredite aus Liquiditätskrediten erfolgen muss.
Die aktuell rund 2,4 Millionen Euro Liquidität der Gemeinde Börger im August 2021 sind hingegen nur ein kurzer Ausschnitt über die finanzielle Leistungsfähigkeit.
Mit Blick auf den Haushalt 2021 bestand zum Jahresanfang 2021 ein verbleibender Liquiditätsüberschuss in Höhe von 465.000,00 Euro. Unter Berücksichtigung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit aus 454.400,00 Euro und einem Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von –761.300,00 Euro, sowie zu die zu leistenden Tilgungslast in Höhe von 132.300,00 Euro verbleibt der Gemeinde vorausichtlich am Ende des Jahres ein Liquiditätsüberschuss in Höhe von ca. 26.000,00 Euro. (465.000 + 454.000 -761.300 - 132.300 = 25.800)
Zu vermerken ist hierbei auch, dass die Kreditermächtigung in Höhe von 627.000,00 Euro hierbei in Anspruch genommen werden muss. Die Verschuldung der Gemeinde Börger beläuft sich somit auf rund 2,7 Millionen Euro zum Ende des Haushaltsjahres 2021 (979 Euro pro Kopf).
Weiterhin ist bei der Ausweisung von Liquiditätskennzahlen der Zeitpunkt zu berücksichtigen. Je nach Blick auf dem Kontostand sind zeitliche Schwankungen zu sehen. Diese Schwankungen begründen sich aus Steuerhebeterminen (bspw. 15.08) wo die Gemeinde turnusgemäß eine hohe Liquidität ausweist oder ob man eine Betrachtung zum Ende des Jahres nach den Abrechnungen der investiven Maßnahmen und der Umlagen wählt. Des Weiteren ist eine Aussage über die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht allein auf die Liquidität zurückzuführen, sondern auf die Ergebnisrechnung, sowie die Finanzrechnung einer Gemeinde. Abzuwarten bleibt jedoch, wie die Finanzlage der Gemeinde Börger sich bis zum Jahresende entwickelt. Sollte die Gemeinde weiterhin über eine derart hohe Liquidität verfügen, wäre eine Aufnahme des Kredites aus 2020 unzulässig. Darüber hinaus plädiert die CDU dazu zu prüfen, ob durch die Liquidität Schulden abgelöst werden könnten.
1.2. Einwerben von Fördermitteln für Projekte der Gemeinde
Folgende Quellen für Fördermittel werden wir u.a. nutzen:
- Eine Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen soll angestrebt werden.
- Weiterhin ist es wichtig sich um Förderprogramme für den Ausbau der Straßen und Radwege sowie des Ausbaus des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu bemühen.
- Um den Menschen im Alter eine Perspektive vor Ort zu bieten sollen Förderanträge beim Dachprogramm "Soziales Wohnen im Alter" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestellt werden.
- Die Kindergärten sind in den Kommunen durch die Abschaffung der Elternbeiträge ein großer Kostenfaktor. Zur Entlastung der Gemeinde setzen wir uns für eine finanzielle Unterstützung des Landkreises bei den Kosten für die Kindertagesstätten ein.
- Aus dem Förderprogramm LEADER sollen auch weiterhin hiesige Vereine die Möglichkeit bekommen ihre Projekte zu finanzieren. Gerade nach der Corona-Pandemie ist es wichtig die Vereine zu unterstützen und eine Reaktivierung des Vereinslebens auch mit Hilfe finanzieller Mittel zu unterstützen. Hierbei sollen die Vereine unterstützt werden.