Antrag zur Wahl/ Bestimmung des stellv. Gemeindedirektor der Gemeinde Börger!
Für uns ist es wichtig, unsere Ratsarbeit mit den Entscheidungen und den Gründen dazu, transparent und nachvollziehbar für alle Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. Dieses dient unter anderem dazu, den sog. "alternativen Fakten" und Gerüchten den Spielraum zu nehmen.
Das wir dazu plädieren, ein Mitglied des Rates zum stellv. Gemeindedirektor zu wählen, konnte bereits der Presse entnommen werden. Hierzu können vielfältige Gründe angefügt werden.
Mit der Teilung der Funktionen in Bürgermeister und Gemeindedirektor, ist der Gemeindedirektor der Leiter der Verwaltung und somit der rechtliche Vertreter der Gemeinde, der Bürgermeister ist lediglich der repräsentative Vertreter der Gemeinde.
Durch die Entscheidung des Bürgermeisters das Amt des Gemeindedirektors abzugeben, kommt es zu der Situation, dass der stellv. Bürgermeister, der in der alten Konstellation auch das Amt des stellv. Gemeindedirektors wahrgenommen hat, jetzt nur noch der Vertreter des Bürgermeisters für repräsentative Anlässe ist.
Da wir als CDU-Fraktion über keine eigene Mehrheit im Gemeinderat verfügen, ist es für uns unter den gegebenen Umständen zur Zeit unmöglich einen Kandidaten aus der CDU-Fraktion zum stellv. Gemeindedirektor zu bestimmen. Auch wenn wir es gerne gewollt hätten. Da, wie oben beschrieben, der stellv. Bürgermeister normalerweise auch der stellv. Gemeindedirektor ist, haben wir uns mit der UWG-Fraktion darauf geeinigt, den ursprünglichen Zustand teilweise wiederherzustellen und den stellv. Bürgermeister auch zum stellv. Gemeindedirektor zu wählen.
Dieses bedeutet, dass wir einen gemeinsamen Antrag (siehe Anlage) der Mitglieder der CDU-Fraktion und der Mitglieder der UWG-Fraktion gestellt haben, in dem wir die Wahl des stellv. Bürgermeisters Hermann Wöste zum stellv. Gemeindedirektors unterstützen.
Der Antrag wurde ordnungsgemäß und fristgerecht gem. dem § 5 der GO der Gemeinde Börger eingereicht.